Systemisches Coaching für Gesundheit und Veränderung - Dauer und
Häufigkeit
*Monatliche Förderung durch Arbeitgeber möglich:
Nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Arbeitgeber jedem Mitabeiter pro Monat eine Sachleistung in Höhe von max. 50,- EUR gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuern- oder Sozialabgaben, solange die Sachleistung zusätzlich zum regulären Lohn zufließt und den Wert von 50,- EUR monatlich nicht übersteigt. Es ist daher eine WIN-WIN-Situation.
Wenn Euer Arbeitgeber Euch bei einem Entspannungskurs bei StressMangagement-im-Norden unterstützen möchte, kann er solche Monatsgutscheine (max. 50,- EUR)
auf Rechnung für Euch erwerben, die ihr dann zu einem Zeitpunkt eurer Wahl einlösen könnt.
Sprechen Sie mich an, damit ich ein solches Angebot für Ihren Arbeitgeber erstelle.
StressManagement im Norden
Blücherplatz 14, 24105 Kiel
Tel: 0176 43 44 55 29 I 0431 88 973 121
E-mail: kathrin.russ@stressmanagement-im-norden.de